Rechtsgebiete und Schwerpunkte
Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht umfasst der Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Jascha Briel in seiner Kanzlei in Hamburg insbesondere das gesamte Strafrecht (sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht) im Rahmen einer Strafverteidigung, als Wahlverteidiger oder auch als Pflichverteidiger im Rahmen einer sog. notwendigen Verteidigung, bzw. Pflichtverteidigung.
RA Briel ist hierbei insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) auch im Betäubungsmittelstrafrecht, im Jugendstrafrecht sowie im Sexualstrafrecht tätig, wobei Rechtsanwalt Briel seine Leistungen als Strafverteidiger bei allen vorgeworfenen Delikten und Deliktsformen anbietet.
Neben der Tätigkeit als Verteidiger bietet Rechtsanwalt Briel eine Vertretung darüber hinaus auch im Bereich des Verkehrsrechts (Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrszivilrecht) sowie in ausgewählten Teilbereichen des Zivilrechts (insbesondere Verbraucherrecht) an.
Näheres zu den hier aufgeführten Rechtsgebieten erfahren Sie in den jeweiligen, auch direkt verlinkten Rubriken.
Rechtsgebietsgrenzen sind jedoch nicht in jeder Angelegenheit scharf abzugrenzen und können mitunter künstlich einengen.
Über die aus drei weiteren Rechtsanwälten bestehende Bürogemeinschaft am Kanzleisitz in Hamburg-Schnelsen kann darüber hinaus eine anwaltliche Vertretung in vielen weiteren Bereichen, insbesondere im Familienrecht vermittelt werden.