Rechtsanwalt Jascha Briel
Glißmannweg 1 - 22457 Hamburg
Tel: 040 / 58 91 79 01 | Fax: 040 / 58 13 17
Ihr Strafverteidiger und Rechtsanwalt für das gesamte Strafrecht in Hamburg - Schnelsen
Rechtsanwalt Jascha Briel ist Ihr engagierter Strafverteidiger und Rechtsanwalt in Hamburg, spezialisiert auf das gesamte Strafrecht. Ob als Pflichtverteidiger oder als Wahlverteidiger steht Ihnen RA Briel kompetent zur Seite. Neben dem Strafrecht, insbesondere in der Strafverteidigung engagiert sich Rechtsanwalt Jascha Briel auch im Verkehrsrecht sowie im Allgemeinen Zivilrecht.
In der Regel sind kurzfristige Termine für Erstberatungen im Strafrecht verfügbar
Im Strafrecht ist Rechtsanwalt Briel als Verteidiger zum Beispiel bei folgenden, aber auch allen anderen Tatvorwürfen für Sie tätig:
- Gewalt- und Körperverletzungsdelikte
Beispielsweise Körperverletzung, Raub, Nötigung, etc. - Eigentums- u. Vermögensdelikte
Fälle von Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, etc. - Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz und Handel mit Btm wie Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamin, etc. - Jugendstrafrecht
Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende unter besonderen Verfahrensgrundsätzen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) - Verkehrsstrafrecht
Insbesondere Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und Unfallflucht - Sexualstrafrecht
Verteidigung bei einschlägigen Vorwürfen
Weitere Informationen zum Leistungsspektrum von RA Jascha Briel erhalten Sie in den einzelnen Rubriken - oder Sie rufen einfach unverbindlich an!
Wichtiger Hinweis bei dem Vorwurf der Begehung einer Straftat:
Bei jeglichem Vorwurf der Begehung einer Straftat, etwa auch im Betäubungsmittelstrafrecht oder Jugendstrafrecht, ist es entscheidend, frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Strafverteidiger aufzunehmen.
Rechtsanwalt Briel steht für eine individuelle Strafverteidigung nach Maß. Um frühzeitig wichtige Weichen für eine erfolgreiche Strafverteidigung zu stellen, sollten Sie Rechtsanwalt Briel direkt nach Kenntnis davon dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (z.B. nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder einer Vorladung der Polizei) kontaktieren.
In einer Vielzahl von Fällen ermöglicht eine aktive Verteidigung bereits in diesem frühen Verfahrensstadium den Ausgang des Strafverfahrens mitunter positiv, z.B. durch Hinwirkung auf eine Verfahrenseinstellung oder einen Strafbefehl in geeigneten Fällen mitzugestalten.
Oftmals kann so durch Mitwirkung von einem erfahrenen Rechtsanwalt ein langwieriges und mitunter teures Strafverfahren mit Gerichtsterminen, etc. vermieden werden.
Rechtsanwalt Briel vertritt Sie jedoch grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium des Strafprozesses, also selbstverständlich auch nach Eingang einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls bei Ihnen. In diesen Fällen ist jedoch meist besondere Eile geboten.
Ausschließlich für strafrechtliche Notfälle, z.B. bei einer Wohnungs- bzw. Hausdurchsuchung oder einer Festnahme, bzw. sonstigen Ingewahrsamnahme bietet Rechtsanwalt Briel auch außerhalb von bestehenden Mandatsverhältnissen ein strafrechtliches Notfalltelefon, außerhalb der gewöhnlichen Öffnungs- und Sprechzeiten an.
Tätigkeitskonzept
Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Jascha Briel fußt auf den Säulen:
- Sorgfältige und umfassende Beratung in Ihrem persönlichen Rechtsfall
- Vollständige Tätigkeit im Strafverfahren, begonnen bei der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis hin zum einlegen von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision.
- Vertrauensvoller und sorgsamer Umgang mit den befassten Angelegenheiten
- Individuelle Entwicklung einer möglichst erfolgreichen, auf den konkreten Fall und die konkrete Rechts- und Sachlage angepassten Strategie oder Verteidigungsstrategie
Dabei besteht das Bemühen, für meine Tätigkeit einen finanziell möglichst wenig belastenden Weg für Sie zu finden.
Einen verständnisvollen, menschlichen Umgang auch mit diskreten Themen, schweren Schicksalsschlägen oder schweren strafrechtlichen Vorwürfen können Sie in der erfahrenen Kanzlei ebenso erwarten, wie die selbstverständliche Beachtung der schon berufsrechtlich gebotenen Diskretion und Verschwiegenheit.
Die Vertretung der Nebenklage sowie die Tätigkeit als Opferanwalt gehören neben der Anwaltstätigkeit als Verteidiger ebenfalls zu den in der Hamburger Kanzlei von Rechtsanwalt Briel angebotenen Leistungen. Auch bei der Opfervertretung, insbesondere der strafrechtlichen Nebenklage, spielen die speziellen Kenntnisse im Straf- und Strafverfahrensrecht mitunter eine gewichtige Rolle. Die Tätigkeit von RA Briel als Spezialist im Strafrecht beinhaltet daher sowohl jene als Verteidiger, als auch als Vertreter der Nebenklage.
Selbstverständlich bearbeitet RA Briel auch Haftsachen, beispielsweise wenn Sie sich bereits in Strafhaft oder Untersuchungshaft befinden, aber auch wenn Sie frisch in die U-Haft gekommen oder festgenommen worden sind.
Eine Beiordnung als Pflichtverteidiger im Rahmen einer Pflichtverteidigung in Strafsachen ist grundsätzlich ebenso möglich wie eine Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen von zivilrechtlichen Angelegenheiten.