Strafverteidigung im Erwachsenen u. Jugendstrafrecht
Rechtsanwalt Jascha Briel ist Ihr Strafverteidiger im gesamten Strafrecht in Hamburg-Schnelsen und Umland.
"Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war."
- Gerhard Strate, Rechtsanwalt
Sie sind mit dem Vorwurf einer Straftat, also eines Verbrechens oder eines Vergehens konfrontiert oder befinden sogar bereits in Untersuchungshaft?
Dann brauchen Sie in aller Regel mehr als nur eine Rechtsberatung, sie brauchen einen versierten und erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite. Dieser Verteidiger setzt sich vollumfänglich für Ihre Interessen gegenüber den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und der Polizei ein, ganz gleich ob ein Auftragsverhältnis als Wahlverteidiger im Rahmen eines Wahlmandats oder eine Tätigkeit als beigeordneter Pflichtverteidiger im Rahmen einer gesetzlich vorgesehenen Pflichtverteidigung besteht.
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwaltschaft und / oder die Polizei oft schon auf empfindliche Weise in Ihre Privatsphäre oder sogar in Ihre Freiheitsrechte eingegriffen: Wohnungs- oder Hausdurchsuchung haben vielleicht bereits stattgefunden, Telefone oder andere Telekommunikationsmittel wurden mitunter bereits abgehört, vielleicht wurden Sie sogar bereits festgenommen oder die Polizei möchte Sie vernehmen und lädt Sie (evtl. auf Anordnung der Staatsanwaltschaft) zu einem Vernehmungstermin oder hat Ihnen einen Anhörungsbogen übersandt. Im äußersten Fall befinden Sie sich vielleicht bereits in Untersuchungshaft oder Ihnen droht U-Haft.
Sollte in solchen oder ähnlichen Situationen ein für gewöhnlich gut geschulter Polizeibeamter mit dem ein oder anderen "freundschaftlichen Rat" an Sie herantreten, tun Sie trotz der gebotenen Neutralitätspflicht der Ermittlungsorgane und den ausführenden Personen - meist Polizisten - gut daran, diese ab sofort als Ihre "Gegner" im Strafverfahren zu betrachten. Gegner denen Sie nicht alleine gegenüberstehen sollten und Gegner von denen Sie keine uneigennützigen guten Ratschläge erwarten können. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich nach ihrer eigenen Einschätzung als schuldig oder unschuldig betrachten sogar auch dann, wenn die Ihnen gegenüber erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe für Sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht nachvollziehbar sind.
Im Falle einer Konfrontation mit staatlichen Ermittlungsbehörden als Beschuldigter einer Straftat sollten Sie daher grundsätzlich keine Scheu haben, so früh wie möglich Rechtsanwalt Jascha Briel als erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren, um möglichst früh die Weichen für einen für Sie möglichst erfolgreichen Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens stellen zu können ohne Gefahr zu laufen, sich beispielsweise durch eine unbedachte Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft selbst zu belasten.
Grundlegendes zu Verteidigungsstrategien nicht nur im Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht - von der Akteneinsicht bis zum Urteil.
Verteidigungsstrategien zur Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe sind so vielfältig, wie die ihnen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte. Bei näherer Betrachtung gleicht selten ein Fall dem anderen, weswegen eine Verteidigungsstrategie erst nach einer ausführlichen Besprechung des Tatvorwurfs und dem diesem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt nebst Randgeschehen, sowie ausschließlich unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte ganz individuell und für jeden Fall einzigartig entwickelt werden muss. Dabei ist es unabdingbar, stetig auf das Verteidigungsziel hinzuarbeiten.
Nicht jedes Strafverfahren muss zwangsläufig mit einer Anklage vor einem Strafgericht und einer strafrechtlichen Verurteilung enden. In vielen Fallkonstellationen kann durch die frühzeitige Mitwirkung eines erfahrenen Strafverteidigers die Staatsanwaltschaft dazu bewegt werden, ein Ermittlungsverfahren z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen oder aus anderen Gründen von einer Anklage abzusehen. Ihr erfahrener Strafverteidiger erkennt geeignete Fallkonstellationen und kann bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht proaktiv auf eine konsequente Anwendung entsprechender, zu einer Einstellung führender gesetzlicher Normen hinwirken.
Ein Verteidigungsziel und damit Teil einer Verteidigungsstrategie kann auch sein, es nicht zu einer - oftmals peinlichen je nach Tatvorwurf auch stigmatisierenden - Hauptverhandlung im Gerichtssaal kommen zu lassen. Ihr Verteidiger prüft und berät sie dahingehend, ob grundsätzlich auch eine schriftliche Erledigung im Wege eines Strafbefehls, also ohne mündliche Gerichtsverhandlung möglich ist und im konkreten Fall sinnvoll erscheint.
Ohne Verteidiger vor Gericht?
Ohne einen erfahrenen Verteidiger an Ihrer Seite zu haben, stehen Sie spätestens vor Gericht massiv unter Druck und sind unsicher. Für Sie ist es schwer zu entscheiden, ob es Ihnen nützt eine Aussage zu dem erhobenen Tatvorwurf zu machen oder ob schweigen der bessere Weg wäre. Wie genau eine solche Aussage aussehen sollte, können Sie auch nur schwer abschätzen, denn Sie kennen ohne vorherige Akteneinsicht, welche nur ihrem Strafverteidiger gewährt wird, den Inhalt der Ermittlungs- bzw. Verfahrensakten nicht, mit denen Sie sich auf die Verhandlung hätten vorbereiten können und anhand derer ein erfahrener Strafverteidiger mit Ihnen gemeinsam eine passende und Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie entwickeln kann.
Falls am Ende ein Schuldspruch unausweichlich sein sollte - was selbst für erfahrene Verteidiger im Vorwege nicht immer leicht vorherzusagen ist - ist Ihr ureigenstes Interesse natürlich eine milde Bestrafung zu erreichen.
Dafür ist es aber zwingend notwendig, dem Gericht in der korrekten Form und mit dem nötigen Nachdruck deutlich zu machen, was zu Ihren Gunsten und damit auch für ein mildes Urteil spricht. Viele der typischen und mannigfaltigen Milderungsgründe ergeben sich nicht unmittelbar aus der Ermittlungsakte und sind für das Gericht so lange nicht zu erkennen, bis deren Vorliegen bei einem Angeklagten von einem erfahrenen Strafverteidiger identifiziert und vorgetragen wurde. Ohne eine konkrete Kenntnis des Strafzumessungsrechts und der aktuellen, darauf bezogenen Rechtsprechung bleibt einem unverteidigten Angeklagten die Geltendmachung bestimmter Strafmilderungsgründe aus Unkenntnis derer oftmals verwehrt.
Als Ihr Strafverteidiger steht Rechtsanwalt Jascha Briel an Ihrer Seite und hat mit Ihnen bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung in (mehreren) Besprechungsterminen anhand der vollständigen Ermittlungsakte, welche auch dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vorliegt, eine Verteidigungsstrategie - also ein Verteidigungsziel und eine klare Verteidigungslinie erarbeitet.
Zu seinen Aufgaben gehört es auch, Sie zu beraten wie Sie sich im Gerichtssaal verhalten sollen, geeignete Anträge (zum Beispiel förmliche Beweisanträge, Befangenheitsantrag, etc.) zu stellen und selbstverständlich auch darauf zu achten, dass ihre Strafprozessualen Verfahrensrechte, allen Voran die Unschuldsvermutung gewahrt bleiben.
Eine der wichtigsten Aufgaben Ihres Strafverteidigers in der Hauptverhandlung ist zudem das aktive Wahrnehmen des Fragerechts, welches Ihren Verteidiger dazu berechtigt, im Falle von Zeugenvernehmungen oder Vernehmungen von Sachverständigen, aber auch im Rahmen der Vernehmung des Angeklagten nach Belieben Fragen sowie Nachfragen zu stellen und Erklärungen abzugeben.
Grundsätzlich gilt im Erwachsenenstrafrecht und im Jugedendstrafrecht: Je früher mit Ihrer Strafverteidigung begonnen wird, desto effektiver kann diese auch erfolgen.
Vereinbaren Sie also schon einen Termin, wenn Sie "nur" eine Vorladung als Beschuldigter zur Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben oder wenn Sie sich bereits in Untersuchungshaft befinden.
Rechtsanwalt Jascha Briel bietet Ihnen im Rahmen einer Strafverteidigung:
- Diskretion und Verständnis ohne Vorwürfe, egal bei welchem Tatvorwurf
- Kompetente und auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Strafverteidigung, unter Einbeziehung aktuellster Rechtskenntnisse
- Gemeinsame Identifikation Ihrer Verteidigungsziele
- Schnelles und entschlossenes Handeln bei Maßnahmen wie Durchsuchung, Festnahme und Untersuchung
- Betrachten des Verfahrens unter ganzheitlichen Gesichtspunkten und unter Einbeziehung der möglichen Nebenfolgen auf Straf-, Zivil- und Verwaltungsrechtlicher Ebene.
- Ein selbstbewusstes und bestimmtes Auftreten vor Gericht und gegenüber Ermittlungsbehörden als Ihr Strafverteidiger
- Hamburg als Kanzleisitz, Vertretung im gesamten Bundesgebiet möglich
In vielen Fällen ist eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich.
In diesem Fall übernimmt zunächst die Staatskasse einen Großteil der Gebührenforderung im Rahmen der notwendigen Pflichtverteidigung.
Weitere Einzelheiten zu Gebühren und Kosten im Strafrecht finden Sie auf den Unterseite Kosten im Strafverfahren sowie Pflichtverteidigung / Beiordnung.
RA Briel übernimmt Strafverteidigungen in allen Gebieten des Strafrechts, einschließlich Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht.
Grundsätzlich ist die anwaltliche Vertretung im gesamten Bundesgebiet möglich, den Kernbereich seiner Tätigkeit als Strafverteidiger übt RA Briel jedoch von seiner Kanzlei mit Sitz Hamburg-Schnelsen in Hamburg sowie im nördlichen Hamburger Umland aus.
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"Konfliktverteidigung ist ein Ehrentitel. Damit ist der prinzipielle Konflikt zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung des Angeklagten bezeichnet. Dieser Konflikt muß ausgetragen werden. Wer nicht bereit ist, diesen Konflikt zu jeder erforderlichen Zeit und aus jedem erforderlichen Grund auszutragen, kann nicht Strafverteidigung betreiben."
- Eberhard Kempf, Rechtsanwalt