Rechtsanwalt Jascha Briel  §
Strafverteidiger in Hamburg

Vorladung als Beschuldigter erhalten? Schweigen Sie – und rufen Sie mich an.

Haben Sie einen Brief von der Polizei Hamburg (z.B. PK 24 in Niendorf, PK 27 in Stellingen, PK 34 in Langenhorn oder LKA HH am Bruno-Georges-Platz) oder der Kriminalpolizei in Pinneberg, Norderstedt oder Bad Segeberg erhalten?

Atmen Sie durch. Machen Sie jetzt keinen Fehler.

Als Strafverteidiger sehe ich täglich, wie viele Beschuldigte in Panik handeln und den gleichen schweren Fehler machen. Sie greifen zum Telefon, rufen den Sachbearbeiter an oder gehen "nur mal kurz" zur Wache, um das "Missverständnis" aufzuklären. Das ist fast immer der Anfang vom Ende.

Als Ihr Strafverteidiger sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Sie müssen und sollten dort nicht erscheinen!

Sie müssen und sollten keine Aussage vor der Polizei machen, ohne zumindest zuvor mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben!

Post von der Polizei? Ich bin vertraut mit den Beamten in Hamburg, Pinneberg & Segeberg.

Eine Vorladung ist kein freundliches Gesprächsangebot. Sie ist regelmäßig der Startschuss für ein Ermittlungsverfahren, dessen Ziel oft Ihre Verurteilung ist. Dabei spielt es für Ihr empfohlenes Schweigen keine Rolle, ob der Brief vom LKA Hamburg (Landeskriminalamt), einem örtlichen Polizeikommissariat wie dem PK 24 in Niendorf (Garstedter Weg) oder den Kriminalpolizeiinspektionen im Umland kommt.

Ich verteidige Mandanten täglich gegen Vorwürfe, die von diesen Dienststellen bearbeitet werden:

  • Hamburg-Nord & Eimsbüttel: Insbesondere Verfahren des PK 23 (Troplowitzstraße), PK 24 (Niendorf/Schnelsen), PK 27 (Stellingen) oder PK 34 (Langenhorn).
  • Kreis Pinneberg: Vorladungen der Kriminalpolizei Pinneberg, Elmshorn oder Rellingen.
  • Kreis Segeberg & Norderstedt: Ermittlungen der Kriminalpolizei Norderstedt oder Bad Segeberg.
  • Zentralstellen: Spezialdezernate des LKA Hamburg (z.B. LKA 42 für Sexualdelikte oder LKA 6 / 62 für Betäubungsmittel).

Die Beamten dort sind meist geschulte Vernehmungsprofis. Sie wissen genau, wie sie Ihnen Informationen entlocken, die später vor dem Amtsgericht oder Landgericht gegen Sie verwendet werden. Treten Sie diesen Beamten niemals ohne den Schutz eines spezialisierten Strafverteidigers gegenüber.

3 Fehler, mit denen Sie sich jetzt um Kopf und Kragen reden

Die Polizei nutzt häufig psychologischen Druck und Ihre Unwissenheit aus. Wer jetzt falsch reagiert, liefert der Staatsanwaltschaft die Beweise oft frei Haus. Vermeiden Sie diese drei klassischen Fehler, die ich in Ermittlungsakten immer wieder sehe. So schaffen Sie nicht ohne Not Fakten gegen sich selbst:

Fehler 1: "Ich gehe nur hin, um das Missverständnis aufzuklären."

Das ist der häufigste Irrglaube. Die Polizei lädt Sie meistens nicht ein, um Sie zu entlasten. Sie lädt Sie, weil sie einen Verdacht (Anfangsverdacht) hat und Beweise braucht, um diesen zu erhärten. Alles, was Sie gegenüber der Polizei sagen – auch vermeintlich Entlastendes – wird im Protokoll oft so verdreht oder verkürzt, dass es auch gegen Sie verwendet werden kann. Ein "nettes Gespräch" gibt es im Strafrecht im Regelfall nicht.

Fehler 2: "Ich bin unschuldig, also habe ich nichts zu verbergen."

Tatsächliche Unschuld schützt nicht zwangsweise vor Verurteilung. In der Ermittlungsakte können Dinge enthalten sein, von denen Sie nichts ahnen: Rache-Anzeigen von Ex-Partnern, falsch interpretierte Chat-Verläufe, Funkzellendaten oder fehlerhafte Zeugenaussagen. Wenn Sie aussagen, ohne diese "Blackbox" durch Akteneinsicht geöffnet zu haben, laufen Sie regelmäßig in eine offene Falle.

Fehler 3: "Ich warte erst mal ab, was passiert."

Wer den Kopf in den Sand steckt, riskiert einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Die beste Chance, ein Verfahren geräuschlos einzustellen, besteht oft jetzt – im frühen Ermittlungsstadium. Wer wartet, bis die Anklage vom Amtsgericht Hamburg oder Pinneberg im Briefkasten liegt, hat wertvolles taktisches Terrain verschenkt.

Mein Schutzschirm für Sie: Akteneinsicht statt Blindflug

Sobald Sie mich mandatieren, übernehme ich die volle Kontrolle über das Verfahren. Mein Ziel ist es, Sie aus der Schusslinie zu nehmen, damit Sie wieder ruhig schlafen können.

1. Sofortiger Kommunikations-Stopp

Ich zeige Ihre Verteidigung an und sage den Vernehmungstermin ab. Ab diesem Moment darf die Polizei Sie nicht mehr direkt kontaktieren. Keine Anrufe, keine Briefe, keine Hausbesuche. Der gesamte Schriftverkehr läuft ausschließlich über meine Kanzlei und meinen Schreibtisch.

2. Vollständige Akteneinsicht

Ich fordere die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, Itzehoe, Lübeck oder Kiel an. Nur durch die Akteneinsicht sehen wir die "Waffen" der Gegenseite: Welche Beweise liegen wirklich vor? Gibt es Videos? Bilder? Zeugen? DNA? und andere Spuren wie Fingerabdrücke?

3. Die schriftliche Einlassung (Der Königsweg)

Wir schweigen nicht ewig – wir schweigen nur gegenüber der Polizei. Nachdem wir die Akte analysiert haben, verfasse ich in vielen Fällen eine individuelle Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft. Hier können wir gezielt entlastende Fakten präsentieren, Beweisanregungen stellen und rechtliche Mängel rügen – ohne das Risiko einer direkten Konfrontation in der polizeilichen Vernehmung.

Das Ziel:

In vielen Fällen ist das Ziel die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO) oder wegen Geringfügigkeit, noch im Ermittlungsverfahren, bevor es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt. Wenn eine Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht nicht vermieden werden kann, ist das Ziel immer, mit allen legalen Methoden das für Sie am wenigsten belastende Ergebnis zu erzielen und Ihre Freiheit und Reputation maximal zu schützen.

Vorladung wegen...? Besonderheiten je nach Tatvorwurf

Jedes Delikt hat seine eigenen Fallstricke. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie bei allen vorgeworfenen Straftaten, unabhängig vom Delikt und konkreten Tatvorwürfen vom Jugendstrafrecht bis zum Kapitalverbrechen. In Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft bei bestimmten Vorwürfen mit speziellen Taktiken, auf die ich Sie vorbereite.

Vorladung wegen Körperverletzung, Raub, Nötigung & Gewaltdelikten

Oft resultieren diese Vorwürfe aus emotionalen Situationen wie Schlägereien, häusliche Gewalt, Nachbarschaftsstreit, "Road Rage" im Straßenverkehr oder Notwehr-Situationen. Die Polizei will häufig hören: "Er hat aber angefangen."

  • Wichtig: Wenn Sie das sagen, geben Sie meistens zu, dass Sie geschlagen oder gedroht haben. Damit haben Sie den objektiven Tatbestand bereits gestanden. Ob z.B. eine Notwehrlage (§ 32 StGB) vorlag, arbeiten wir juristisch sauber in der schriftlichen Einlassung heraus – nicht in der hitzigen Vernehmung. Besondere Gefahr ist beim Vorwurf Raub ("Abziehen") gegeben, da es sich hierbei grundsätzlich um ein Verbrechen (Mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe) handelt.

Vorladung wegen Drogen u. Betäubungsmitteln (BtmG / Cannabis)

Egal ob der Vorwurf auf Besitz (möglicherweise Eigenbedarf?) oder Handel lautet: Wer im Drogenstrafrecht bei der Polizei redet, riskiert oft mehr als nur eine Strafe. Aussagen zum Konsumverhalten landen im Regelfall direkt bei der Führerscheinstelle (LBV Hamburg / Kreis Pinneberg) und gefährden häufig Ihren Führerschein (bzw. Ihre Fahrerlaubnis), durch die drohende Anordnung einer MPU.

  • Wichtig: Auch nach der Teil-Legalisierung von Cannabis (KCanG) drohen beim Vorwurf des Handels massive Strafen und Hausdurchsuchungen. Wir müssen nicht nur bei Cannabis, sondern bei allen Drogen z.B. klären: War es Eigenbedarf? War es eine nicht geringe Menge? Wie hoch ist der Wirkstoffanteil (z.B. THC)? Schweigen Sie gegenüber der Polizei, um Ihren Führerschein und Ihre Freiheit zu retten.

Vorladung wegen Betrug, Geldwäsche, Diebstahl & Unterschlagung oder Urkundenfälschung

Hier geht es oft um Aktenlage, Online-Banking-Daten (Stichwort: Finanzagenten / Geldwäsche), manipulierte Rezepte / Atteste und sonstige Urkunden oder Ebay-Kleinanzeigen. Häufig lautet der Vorwurf auch Sozialleistungsbetrug (Hartz IV / Bürgergeld / Grundsicherung) oder Subventionsbetrug (Corona-Hilfen). Diese Delikte eignen sich mitunter hervorragend, um sie geräuschlos schriftlich einzustellen.

  • Wichtig: Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen ("Ich wollte das Geld ja zurückzahlen" oder "Ich wollte das Fahrrad nicht klauen, nur nach Hause fahren."). Das kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Lassen Sie mich die Akte prüfen, oft lässt sich der Vorsatz nicht nachweisen. Oft lassen sich diese Verfahren auch geräuschlos gegen eine Geldauflage einstellen.

Vorladung im Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Trunkenheit, § 315c StGB)

Haben Sie Post wegen "Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs erhalten? Wird Ihnen Fahren unter dem Einfluss von Alkohol (Trunkenheitsfahrt) oder Drogen (Rauschfahrt) vorgeworfen? Vielleicht wird Ihnen von der "SOKO Autoposer" in Hamburg auch ein illegales Rennen (Straßenrennen) vorgeworfen? Die Polizei lädt oft den Fahrzeughalter vor, um zu ermitteln, wer gefahren ist.

  • Wichtig: Machen Sie keine Angaben zur Sache und nennen Sie nicht den Fahrer! Ohne Ihr Geständnis oder ein Blitzerfoto ist der Nachweis der Fahrereigenschaft oft schwer zu führen. Eine unbedachte Aussage führt hier unter Umständen sofort zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) und zum Verlust Ihres Führerscheins.

Vorladung wegen Sexualstrafrecht (Vergewaltigung, Sexuelle Belästigung, Missbrauch, Pornografie)

Hier ist die Gefahr am größten. Ermittlungen wegen Sexualstraftaten führt in Hamburg oft das LKA 42 (Spezialdezernat). Bei einer Vorladung wegen Sexualdelikten, ganz gleich ob es um sexuelle Nötigung & Vergewaltigung oder Besitz und Handel von (Kinder)Pornografie (184b StGB) geht, steht - häufig nach einer Hausdurchsuchung - nicht selten Ihre bürgerliche Existenz auf dem Spiel. Ein falsches Wort kann hier schnell zur U-Haft führen.

  • Wichtig: Oft steht Aussage gegen Aussage. Versuchen Sie niemals, das "Opfer" selbst zu kontaktieren oder die Polizei durch Erklärungen von Ihrer Unschuld (z.B. Einvernehmlichkeit) zu überzeugen. Schweigen Sie eisern und rufen Sie mich bei diesem schweren Vorwurf sofort an. Bei der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht steht der Schutz Ihrer Reputation und Ihrer Freiheit zentral im Fokus!

Vorladung wegen Waffenrecht, Sprengstoffgesetz & Staatsschutz

Vorwürfe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (Messer, Schreckschusswaffen, scharfe Waffen), das Sprengstoffgesetz (Pyrotechnik / Polenböller) oder politische Delikte werden mit besonderer Härte verfolgt. Hier drohen fast immer Hausdurchsuchungen.

  • Wichtig: Diese Delikte haben regelmäßig massive Nebenfolgen (Verlust der Zuverlässigkeit für Jagdscheine / WBK, Eintrag ins Führungszeugnis). Gehen Sie keinesfalls ohne Verteidiger zur Vernehmung, da hier oft Spezialabteilungen (LKA / Staatsschutz) ermitteln.

Ergebnisse zählen mehr als Versprechen: Das sagen meine Mandanten

Eine Vorladung löst oft Existenzängste aus. Mein Anspruch ist es, diese Ängste nicht nur zu verstehen, sondern sie durch klare Strategien und messbare Erfolge zu beenden oder wenigstens zu mildern. Ich rede Klartext mit Ihnen, ohne leere Versprechungen und ohne Juristenlatein.

Hinter jeder Bewertung hier steht ein Mensch, der genau an dem Punkt war, an dem Sie heute stehen: Mit einem Brief der Polizei in der Hand und der Sorge um die eigene Zukunft (oder die Ihres Kindes).

Mein Ziel ist in jedem Mandat das gleiche: Das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen – wenn möglich geräuschlos, diskret und ohne öffentliche Gerichtsverhandlung. Ich kann Ihnen keinen Freispruch versprechen - das wäre unseriös - aber ich kann für Sie für den bestmöglichen Verfahrensausgang kämpfen!

Vorladung erhalten? Antworten auf Ihre dringendsten Fragen (FAQ)

Kosten, Ablauf & Risiken: Bevor Sie die Polizei kontaktieren, lesen Sie bitte diese Fakten. Ich beantworte hier die Fragen, die mir verunsicherte Mandanten am häufigsten stellen - ehrlich, direkt und ohne Juristendeutsch.

Handeln Sie jetzt - bevor Fehler passieren

Das Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft bereits. Warten Sie nicht, bis die Polizei vor der Tür steht oder Sie sich unbewusst selbst belasten.

Überlassen Sie mir ab sofort die Kommunikation mit der Polizei. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und kämpfe für einen möglichst positiven Ausgang des Verfahrens.