//Individuelle Strafverteidigung nach Maß
 

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?

  • Sie sollen als Beschuldigter einer Straftat zu einem Termin bei der Polizei erscheinen (Vorladung) oder schriftlich aussagen?
  • Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
  • Sie suchen einen Strafverteidiger für ein gegen Sie laufendes Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren? 

Rechtsanwalt Jascha Briel
Glißmannweg 1
22457 Hamburg

Telefon: 040 / 58 91 79 01
E-Mail: kontakt@rabriel.de

Vorladung von der Polizei erhalten?

Für den Beschuldigen beginnt das Strafverfahren regelmäßig mit dem Erhalt einer Vorladung der Polizei zur polizeilichen Vernehmung oder einem Anhörungsbogen zur schriftlichen Stellungnahme. Zumeist erfährt man erst durch dieses Schreiben, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren wegen eines strafrechtlich relevanten Vorwurfs gegen einen geführt wird.


Sie haben eine Vorladung als Beschuldiger im Strafverfahren erhalten?

Das wichtigste in dieser Situation ist, jetzt nicht in Panik zu geraten und der Vorladung - welche eigentlich eher als Einladung überschrieben sein müsste - nicht ohne weiteres voreilig nachzukommen. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie nämlich grundsätzlich nicht verpflichtet, einer Ladung der Polizei zur Vernehmung nachzukommen.

Wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden und als Beschuldigter mit der Vorladung zu Rechtsanwalt Briel kommen, wird dieser die Einladung bei der Polizei in aller Regel zunächst höflich für Sie absagen, was von der Polizei auch nicht nachteilig für Sie ausgelegt werden kann und darf. Selbiges gilt selbstverständlich für den Anhörungsbogen als Beschuldigter. Auch hier sind Sie als Beschuldigter einer Straftat nicht verpflichtet schriftlich zur Sache auszusagen.


Ihr gutes Recht zu schweigen

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Daher sollten Sie zu diesem Zeitpunkt auf keinen Fall die Einladung der Polizei annehmen. Es besteht immer die Gefahr, dass Sie sich in einer polizeilichen Vernehmung ganz ohne Not selbst belasten, da Ihnen der Inhalt der Ermittlungsakte und damit das Wissen der Ermittlungsbehörden im Bezug auf die Ihnen vorgeworfene Tat zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist.

Selbst - oder insbesondere dann - wenn Sie nach Ihrem dafürhalten unschuldig sind, ist die Gefahr hier besonders groß, dass sich für die Ermittlungsbehörden aufgrund des Wissensvorsprungs aus der Ermittlungsakte nach einem Gespräch und der Verknüpfung von neuen daraus gewonnenen Erkenntnissen mit dem Akteninhalt weitere Ermittlungsansätze gegen Sie ergeben. 


Ab hier am Besten nur mit Anwalt - nehmen Sie Kontakt auf

Wenden Sie sich mit dem Ihnen gegenüber erhobenen Tatvorwurf vertrauensvoll an die Kanzlei von Rechtsanwalt Jascha Briel in Hamburg. In einem ersten Termin werden Ihnen im Rahmen einer ersten Einschätzung die grundsätzlichen Optionen einer erfolgsversprechenden Strafverteidigung sowie selbstverständlich auch die hierfür anfallenden Kosten erläutert.

Als Grundstein für die im Verlaufe des Mandats zu entwickelnde Verteidigungsstrategie wird Rechtsanwalt Briel zunächst den evtl. Termin bei der Polizei für Sie absagen und direkt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Aus der Ermittlungsakte wird sich dann ergeben, was die Polizei, bzw. die Staatsanwaltschaft Ihnen konkret vorwirft. Überdies ist es nur durch die Einsichtnahme eines Rechtsanwalts, bzw. Strafverteidigers in die vollständigen Ermittlungsakten möglich, einen kompletten Überblick über die den Tatvorwurf ggf. untermauernde Beweislage erhalten. In Ermittlungsakten finden sich regelmäßig Zeugenaussagen, Lichtbilder, Videoaufnahmen, Urkunden und/oder sonstige Beweismittel, auf deren Einsichtnahme nur Ihr Verteidiger einen vollumfänglichen, unbeschränkten Anspruch hat.

Rechtsanwalt Briel übernimmt nach Mandatserteilung die vollständige Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft und bittet die Polizei in der Angelegenheit fortan ausschließlich über die Kanzlei mit Ihnen in Verbindung zu treten, so dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass Sie künftig weiterhin von der Polizei direkt kontaktiert werden oder auf ein Schreiben falsch reagieren könnten. 

Nach Erteilung der Akteneinsicht - was regelmäßig einige Wochen dauern kann - erhalten Sie von RA Briel in einem ausführlichen Besprechungstermin eine ehrliche Einschätzung der Verfahrens- und Beweislage. Ihnen wird aufgezeigt, welche grundsätzlichen Optionen es gibt und welche sich Ihnen in Ihrer individuellen Situation bieten. Dies ist die Grundlage für das dann folgende gemeinsame erarbeiten einer individuellen, auf Ihren Fall maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie; immer mit ergebnisorientiert dem Ziel im Blick, dass das Strafverfahren möglichst wenig einschneidend für Sie erledigt werden kann. 


Nehmen Sie noch heute Kontakt zu Rechtsanwalt Jascha Briel auf, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren. 

Die unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafverteidiger ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer individuellen Strafverteidigung nach Maß.

Rechtsanwalt Jascha Briel bietet Ihnen im Rahmen einer Strafverteidigung:

  • Diskretion und Verständnis ohne Vorwürfe, egal bei welchem Tatvorwurf
  • Kompetente und auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Strafverteidigung, unter Einbeziehung aktuellster Rechtskenntnisse
  • Gemeinsame Identifikation Ihrer Verteidigungsziele 
  • Schnelles und entschlossenes Handeln bei Maßnahmen wie Durchsuchung, Festnahme und Untersuchung
  • Betrachten des Verfahrens unter ganzheitlichen Gesichtspunkten und unter Einbeziehung der möglichen Nebenfolgen auf Straf-, Zivil- und Verwaltungsrechtlicher Ebene.
  • Ein selbstbewusstes und bestimmtes Auftreten vor Gericht und gegenüber Ermittlungsbehörden als Ihr Strafverteidiger
  • Hamburg als Kanzleisitz, Vertretung im gesamten Bundesgebiet möglich

In vielen Fällen ist eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich. 

In diesem Fall übernimmt zunächst die Staatskasse einen Großteil der Gebührenforderung im Rahmen der notwendigen Pflichtverteidigung.
Weitere Einzelheiten zu Gebühren und Kosten im Strafrecht finden Sie auf den Unterseite Kosten im Strafverfahren sowie Pflichtverteidigung / Beiordnung.

RA Briel übernimmt Strafverteidigungen in allen Gebieten des Strafrechts, einschließlich Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht.


Grundsätzlich ist die anwaltliche Vertretung im gesamten Bundesgebiet möglich, den Kernbereich seiner Tätigkeit als Strafverteidiger übt RA Briel jedoch von seiner Kanzlei mit Sitz Hamburg-Schnelsen in Hamburg sowie im nördlichen Hamburger Umland aus.

Strafverteidiger Hamburg | Verteidigung im gesamten Strafrecht | Jugendstrafrecht | Betäubungsmittelstrafrecht | Sexualstrafrecht | Pflichtverteidigung


 
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