Kurzratgeber: Verkehrsunfall - und jetzt?
Nach einem Autounfall im Straßenverkehr schießt das Adrenalin in die Adern. In dieser nervenaufreibenden Situation trotzdem Ruhe und Übersicht zu bewahren ist zwar dringend erforderlich, jedoch nicht immer ganz einfach umsetzbar. Besonnenes Handeln ist nach einem Unfall gleichwohl wichtig, um größeren Schaden schon von vornherein abzuwenden und sofort die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Unfallregulierung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu stellen. Dabei Soll Ihnen dieser Leitfaden eine kleine Hilfe sein :
Umgehend die Unfallstelle sichern! Der Verkehrsfluss darf bei nur geringfügigen Schäden nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Fotografieren Sie mit der Kamera Ihres Smartphones die Unfallendstellung aller am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuge aus unterschiedlichen Perspektiven und bewegen Sie Ihr KfZ sodann an den Fahrbahnrand um den ungestörten Verkehrsfluss zu ermöglichen.
- Erste Hilfe leisten! Wenn Personen verletzt worden sind, so leisten Sie Erste Hilfe und benachrichtigen umgehend einen Arzt oder Krankenwagen. Sollten Sie selbst verletzt sein oder Schmerzen verspüren, begeben auch Sie selbst sich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung. Beachten Sie dabei dass Schmerzen nach einem Verkehrsunfall in vielen Fällen oft erst einige Stunden später auftreten können.
- Bei einem größeren Sachschaden und immer im Falle eines - auch nur leichten - Personenschadens rufen Sie die Polizei. Lassen Sie sich dort am Telefon nicht abwimmeln sondern bestehen auf deren Erscheinen!
- Nachdem Sie alles veranlasst haben können Sie mit der Aufnahme der notwendigen Daten beginnen. Notieren sie unbedingt das amtliche Kennzeichen, Name sowie die Adresse des Unfallgegners. Fotografieren Sie gegebenenfalls dessen Personalausweis. Lassen Sie sich die Versicherungsdaten geben, bei einem ausländischen Kennzeichen die grüne Versicherungskarte.
Wenn der Unfallgegner keine Daten dabei hat oder möglicherweise auch gar nicht weiß, wo das Fahrzeug versichert ist - etwa weil er selbst nicht der Versicherungsnehmer ist oder das Fahrzeug nur geliehen hat - kann Ihnen meine Kanzlei dabei behilflich sein, über den Zentralruf der Autoversicherer anhand von Kennzeichen und Schadendatum den für den Unfall eintrittspflichtigen Versicherer zu ermitteln. - Notieren Sie den Ort sowie die genaue Uhrzeit des Unfalls, nebst Namen und Anschriften von Unfallzeugen welche das Unfallgeschehen beobachtet haben.
- Füllen Sie - nach Möglichkeit gemeinsam mit dem anderem Unfallbeteiligten - einen Unfallbericht aus.
- Auf keinen Fall geben Sie, auch wenn Sie in dieser Situation der Meinung sind den Autounfall gänzlich allein verschuldet oder jedenfalls eine Mitschuld zu tragen haben ein Schuldanerkenntnis ab. Um den Schaden des Unfallgegners kümmert sich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Akzeptieren Sie vor Ort kein Verwarngeld! Sollte Ihnen von der Polizei der Vorwurf unterbreitet werden, den Unfall selbst verschuldet zu haben, geben Sie keine Erklärung ab! Verweisen sie auf Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Jascha Briel - oder einen anderen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
- Seien Sie misstrauisch gegen alle, die Ihnen anbieten schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenregulierung abnehmen zu wollen.
- Kontaktieren Sie nach dem Unfall direkt uns!
Rechtsanwalt Jascha Briel ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Schadenabwicklung sowohl hinsichtlich Ihres kaputten Autos als auch Ihres Personenschadens, sowie die generelle Unfallregulierung und Schmerzensgeld geht.
Rechtsanwalt Briel gibt Ihnen Auskunft über die nächsten Schritte welche Sie eigenständig einleiten können und nimmt Ihnen einen großen Teil Ihrer Arbeit ab. Vermeiden Sie es eigenständige und womöglich kostenauslösende Maßnahmen (z.B. die Beauftragung eines Gutachters) zu treffen, ohne vorher mit Rechtsanwalt Jascha Briel gesprochen zu haben.