Tätigkeitsfelder im Strafrecht
Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Jascha Briel umfasst als Strafverteidiger das gesamte Strafrecht (inkl. Verkehrsstrafrecht) und Ordnungswidrigkeitenrecht
Dazu zählen insbesondere:
Allgemeine Strafsachen
- Körperverletzungsdelikte
(Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Misshandlung Schutzbefohlener) - Vermögens- und Eigentumsdelikte
(Betrug, Computerbetrug, Diebstahl, Hehlerei, Begünstigung) - Raubdelikte
(Raub, Räuberische Erpressung, Räuberischer Diebstahl, schwerer Raub, Erpressung) - Brandstiftungsdelikte
- Kapitaldelikte
(Totschlag, Mord, fahrlässige Tötung) - Straftaten gegen die persönliche Freiheit
(Nötigung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Nachstellung (sog. Stalking), Bedrohung, Geiselnahme)
Betäubungsmittelstrafrecht
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
(Einfuhr, Ausfuhr, Besitz, Handel oder Umgang mit Betäubungsmitteln (z.B. Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamin, etc.) im Sinne des BtmG) - Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Jugendstrafrecht
- Strafrechtlich relevante Handlungen im Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetz
(Täter ist gem. Jugendgerichtsgesetz (JGG) jugendlicher zwischen vollendetem 14. und vollendetem 18. Lebensjahr oder Heranwachsender bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
Sexualstrafrecht
- Sexualdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Sexualstrafrecht)
(Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch, Zuhälterei, Sexuelle Belästigung, Umgang mit Tier-, Kinder- oder jugendgefährdender Pornographie)
Verkehrsstrafrecht
- Straßenverkehrsdelikte
(Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und sonstiges Verkehrsstrafrecht)
Wirtschaftsstrafrecht
- Delikte mit Bezug zum Wirtschaftsverkehr
(Betrug im Wirtschaftsverkehr, Untreue, Geldwäsche, Insolvenzverschleppung, Bankrott)
Maßgeblich für die anwaltliche Vertretung ist ausnahmslos die Interessenlage des Mandanten, unabhängig davon ob ein Mandat als Strafverteidiger, Nebenklagevertreter oder als Zeugenbeistand besteht und unabhängig davon die Mandatierung als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger erfolgte.
Rechtsanwalt Jascha Briel aus Hamburg ist als Verteidiger und Rechtsanwalt im gesamten Strafrecht tätig.