Die Kosten des Anwalts bei einem Verkehrsunfall
Das Wichtigste zur Kostenfrage vorab:
Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, die im Rahmen der Schadensregulierung anfallenden, gesetzlichen Rechtsanwaltskosten in voller Höher zu übernehmen.
Es gilt grundsätzlich der Grundsatz Keine Schuld - keine Kosten was konkret bedeutet, dass - sofern Ihnen keine Mitschuld an der Verursachung des Verkehrsunfalls vorgeworfen wird - sie Rechtsanwalt Jascha Briel beauftragen können, ohne dass Sie die hierfür anfallenden Kosten selbst zu tragen haben.